Wenn alles gut geht, sind sie überflüssig, wenn was schiefläuft, umso wichtiger. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geben uns Sicherheit und dadurch Entspannung, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Daher danke ich euch, dass ihr euch die Mühe macht und diesen Abschnitt aufmerksam durchlest.
Die AGB dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen dem Brautpaar, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt und Marei Schmitt als freie Traurednerin, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), beseitigen.
Wenn alles gut geht, sind sie überflüssig, wenn was schiefläuft, umso wichtiger. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geben uns Sicherheit und dadurch Entspannung, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Daher danke ich euch, dass ihr euch die Mühe macht und diesen Abschnitt aufmerksam durchlest.
Die AGB dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen dem Brautpaar, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt und Marei Schmitt als freie Traurednerin, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), beseitigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebotserstellung, Terminreservierung & Buchung
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch, das persönlich, am Telefon oder digital stattfinden kann, entscheidet der Auftraggeber, ob er den Auftragnehmer als freie Traurednerin buchen möchte. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein Angebot und versendet es auf elektronischem Weg an den Auftraggeber. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen und kann durch Buchung auf elektronischem Weg angenommen werden. Durch die Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten des Angebots. Durch Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande und es wird eine Anzahlung fällig.
Nach Eingang der Anzahlung ist der Termin für den Auftraggeber exklusiv reserviert. Bei Versand des Angebots ist der angefragte Termin noch buchbar und wird vorgemerkt, aber nicht optioniert oder reserviert. Der Auftraggeber erhält eine Buchungsbestätigung auf elektronischem Weg.
Honorar und Zahlung
Als Honorar wird eine Pauschalsumme im Angebot vereinbart. Änderungen sind vorbehalten. Die Anzahlung in Höhe von 20 Prozent wird 14 Tage nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Die Rechnung wird nach der Trauungszeremonie versandt.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Da gem. § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung vom Auftragnehmer in Anspruch genommen wird, entfällt die Ausweisung der Umsatzsteuer. Bei Mehrleistung wird nach Absprache durch den Auftragnehmer pro Stunde abgerechnet.
Fahrt- und/oder Flugkosten, Übernachtung, sonstige Reisekosten
Anfallende Kosten für Fahrten zum ausführlichen Vorgespräch und zur Trauung belaufen sich auf 0,40 € pro km ab einer Strecke von 50 km. Damit sind Benzinkosten sowie der Zeitaufwand abgedeckt.
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich sind und vereinbart werden, werden von den Auftraggebern die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann, je nach vermehrtem Zeitaufwand, ein höheres Honorar anfallen. Bei Berghochzeiten werden ggf. Tickets für Bergbahnen oder Mautstraßen vom Auftraggeber übernommen.
Sollte eine individuelle Reisekostenregelung in einem Angebot getroffen worden sein, gilt diese stattdessen.
Rücktritt Auftraggeber
Rücktritt Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, das Angebot vor Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
Unfall oder Ausfall am Tag der Hochzeit
Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird, bis auf die Anzahlung, umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann.
Wenn der Auftragnehmer dazu fähig ist und einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.
Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.
Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Trauvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt.
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